Waffenführerschein Auffrischung

Wenn Du bereits ein waffenrechtliches Dokument (Waffenbesitzkarte, Waffenpass) besitzt, mußt Du gem. § 5 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (WaffV) alle 5 Jahre nachweisen, dass Du zum sachgemäßen Umgang mit Waffen befugt bist.

Dieser Kurs ist erst nach Aufforderung der Börde (Schreiben der BH oder waffenpolizeiliche Überprüfung) erforderlich!

Diese Auffrischung kann nun auch bei uns im Verein erfolgen.

Kursdauer: ca. 1 Std.
Die eigene Waffe kann mitgenommen werden (wenn vorhanden).

Themen:
Theoretische Einweisung: Erläuterung des aktuellen Waffengesetzes, Verhalten am Schießstand
Praktische Ausbildung: Schießhaltung, Waffenhaltung

Anmeldung:
bei unserem Oberschützenmeister – Kontakt

Kosten:
Schulung mit Leihwaffe und Munition   € 45,00
Schulung mit eigener Waffe und Munition  € 35,00