Zugelassene Waffenart

  • Luftpistole und Luftgewehr im Kaliber 4,5mm /.177
    Diese können auf 10m, 25m und 50m abgefeuert werden.
  • Kleinkaliber Pistole und Kleinkalibergewehr
    Diese können auf 25m und 50m abgefeuert werden

Als Kleinkaliber wurden bis Mitte des letzten Jahrhunderts alle Patronen mit einem Geschoßdurchmesser unter 7 mm bezeichnet. Mittlerweile werden so nur noch die Patronen im Kaliber .22 (5,6 mm) bezeichnet, sofern sie über Randfeuerzündung verfügen. Die Kleinkaliber Patrone zeichnet sich auch durch ihren günstigen Preis und ihren geringen Rückschlag aus.
Hierzu gehören insbesondere die Patronen:

        • .22 kurz
        • .22 lfB (lang für Büchse)
        • .22 WMR (Winchester Magnum Rimfire)
        • .22 Hornet

 

  • Kaliber 32 S&W und Kaliber 38 Wadcutter
    Diese können auf 25m abgefeuert werden.

Wadcutter Patrone mit zylinderförmiger Hülse, in die das flachköpfige Bleigeschoss so eingesetzt ist, dass es bündig mit dem Hülsenmund abschließt, also nicht aus der Hülse hervorsteht. Wadcutterpatronen haben durch das wesentlich tiefer sitzende Projektil weniger Ladung als eine normale Patrone und werden in der Regel sportlich als Scheibenpatrone genutzt. Daher sind die bekanntesten Wadcutterkaliber die .32 S&W und die .38 S&W Special.